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BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1493
- MDR 1959, 834
- DNotZ 1959, 482
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Nachprüfung eines Schiedsgutachtens
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Die Vereinbarung eines Schiedsgutachtens liegt vielmehr dann vor, wenn die Parteien Übereinkommen, daß die Entscheidung des Dritten inhaltlich vom ordentlichen Gericht nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB daraufhin solle nachgeprüft werden können, ob sie der Billigkeit entspricht (…BGH a.a.O.; BGHZ 6, 335). - RG, 11.10.1935 - VII 74/35
1. Findet die Vorschrift des § 308 Abs. 1 ZPO. auf das schiedsrichterliche …
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Das Schiedsgericht kann selbst aus dem gesamten ihm unterbreiteten Streitstoff entnehmen (RGZ 149, 45, 49) und davon ausgehen, daß die Parteien eine wirtschaftlich zweckmäßige und praktische Erledigung des Streits begehren (…RG a.a.O. S. 50). - BGH, 17.06.1952 - V BLw 5/52
Abgrenzung von streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Unter Berufung auf die Entscheidung BGHZ 6, 248 meint die Revision, für die Vollstreckbarerklärung sei nicht das ordentliche Gericht, sondern das Landwirtschaftsgericht zuständig.
- BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Sie gehören auch, wie die Revision selbst ausführt, nicht zu denjenigen, welche in der für die britische Zone noch geltenden Vorschrift des Art. VI Nr. 17 Br. MilRegVO Nr. 84 geregelt sind und für welche das Landwirtschaftsgericht nach § 50 LwVG weiterhin zuständig ist (vgl. BGHZ 16, 159, 164). - RG, 01.02.1935 - VII 313/34
Kann den Schiedsrichtern von den Schiedsparteien, den Gesellschaftern einer …
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Ein Schiedsspruch ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil er eine Entscheidung trifft, die vom ordentlichen Gericht im Zivilprozeß nicht hätte erlassen werden können (RGZ 147, 22, 25). - RG, 22.12.1936 - VII 178/36
1. Kann ein Schiedsgericht eingesetzt werden, das an Stelle des ordentlichen …
- BGH, 10.05.1976 - III ZR 71/74
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs und Kostenschiedsspruchs - Anpassung …
Ihm können die Parteien eine weitergehende Befugnis zur Rechtsgestaltung, als sie dem ordentlichen Gericht zukommt, einräumen (RGZ 147, 22, 24; BGH LM Nr. 7 zu § 1025 ZPO; NJW 1959, 1493, 1494). - BGH, 22.12.1960 - VII ZR 92/59
Rechtsmittel
Er ist, soweit er Anordnungen zu Gunsten des Beklagten enthält, rechtskräftig für vollstreckbar erklärt worden (Urteil des Senats vom 30. April 1959 VII ZR 191/57).